Paris
Administratives
Vorbereitung
in Deutschland
BAFöG
Antrag - Beurlaubung - DFH-Einschreibung
Aufenthalt
in Frankreich
Einschreibung
- inscription
administrative - inscription
pédagogique -
carte
de séjour - Wohngeld
(CAF)
I.
Vorbereitung in Deutschland
BAFöG-Antrag
Das
erste was man machen sollte, weil die Bearbeitung 6 Monate dauert. Wenn ihr
das Geld also pünktlich zum Oktober haben wollt, solltet ihr den Antrag im
April stellen.
Man kann
mit dem selben Betrag rechnen, denn man auch in Deutschland bekommt.
Für
Auslandsaufenthalte in Paris ist das Studentenwerk Marburg zuständig.
Die
Adresse:
Studentenwerk Marburg
Postfach 2280
35010 Marburg
Tel. 06421/296-203 (Hr. Boucsein), -204 (Fr. Kempf)
email: kempfm@mailer.uni-marburg.de
Beurlaubung
Ihr
müsst euch für jedes Semester erneut beurlauben lassen. Die Frist endet etwa
4 Wochen nach Vorlesungsbeginn. Eigentlich müsst ihr persönlich erscheinen.
Ich hatte mich im Sommersemester mittels Vollmacht und Freundin beurlauben
lassen. Der Verwaltungsmitarbeiter war davon zwar nicht begeistert, weil man
eigentlich vorher noch irgendein Formular ausfüllen muss, hat es aber dann
doch gemacht. Das Formular kann man sich aber auch schon vor der Abreise
besorgen.
DFH-Einschreibung
Die
DFH-Einschreibung fand im Jahr 2002 halb online und halb per Brief statt,
d.h. man musste online ein Formular ausfüllen, das man anschließend
ausdrucken musste. Das hat nicht immer geklappt, weil manchmal die
Verbindung unterbrochen wurde und man alles von vorne machen musste.
II.
Aufenthalt in Frankreich
Einschreibung
Die Uni
hat uns Anfang Juli einen Brief mit den Angaben zu den notwendigen
Unterlagen geschickt.
1.
Die inscription administrative
Verlangt
wurden eine Bestätigung unserer Krankenversicherung (couverture sociale),
zwei Passfotos für den Studentenausweis, ein ausgefülltes Formular, dass mit
dem oben erwähnten Brief kam (dossier d'inscription), zwei mit 0,69 €
freigemachte und an uns selbst adressierte Briefumschläge im Format DIN A 5
und 4,57 € als Gebühr für einen "contrôle médical".
Für die
Bestätigung über die couverture sociale müsst ihr bei eurer
Krankenversicherung anrufen und sagen, dass ihr in Frankreich studieren
wollt. Dann können sie euch eine zweisprachige Bestätigung ausstellen
(zumindest die DKV, bei den Gesetzlichen muss ein europäisches Formular E
111 beantragen). Wenn ihr diese Bestätigung nicht vorlegen könnt, müsst ihr
euch bei der französischen sécurité sociale étudiante anmelden (und zahlen).
Es gab
zwei Termine in der zweiten Septemberhälfte, um die administrative
Einschreibung vorzunehmen. Das ganze fand im Centre Panthéon statt, wo uns
eine nette Dame vom Auslandsamt (Service de l'action internationale) über
unsere TD-Wahlmöglichkeiten und das Studium im Allgemeinen erzählt hat und
uns eine vorläufige Einschreibebestätigung ausgestellt hat (die man braucht,
um an der Security am Centre Assas vorbeizukommen).
Ein oder
zwei Wochen später kam dann der Studentenausweis mit der Post.
2.
Die inscription pédagogique
Die
pädagogische Einschreibung mussten wir über Minitel vornehmen. In der großen
Halle im Centre Assas stehen mehrere kleine Minitels (graue, antik anmutende
Minicomputer mit denen man in einer Art rudimentärem Internet surfen kann),
auf denen man mittels einer langwierigen aber einigermaßen verständlichen
Prozedur seine TD-Fächer wählt.
Nach ein
paar Tagen bekommt man seinen "emploi du temps" (Stundenplan) zugeschickt.
Man kann sich noch bis Beginn der TDs in der dritten Oktoberwoche
umentscheiden. Hierzu muss man zum Scolarité-Büro gehen (Centre Assas, erste
Etage auf der Galerie außen) und einfach sagen, dass man lieber eine andere
Kombination möchte. Was nicht so einfach ist, ist eine Änderung der
TD-Zeiten. Ein Argument, dass allerdings immer gezogen hat, ist zu sagen,
dass man Freitag oder Montag kein TD haben möchte, weil man ab und zu mal
über ein verlängertes Wochenende zu seiner Familie nach Hause fahren möchte.
Auch vorstellbar ist, zu sagen, dass man sich um 7:45 Uhr morgens oder 21:30
Uhr abends nicht konzentrieren kann. Offizielle Möglichkeit ist allerdings
nur ein Arbeitsvertrag. Zögert nicht, es zu versuchen, v.a. wenn ihr das
Gefühl habt, dass euer Chargé de TD einen an der Schippe hat. Davon gibt es
einige in Assas, und die können euch das Jahr schon etwas versauern.
Carte
de séjour
Zwar ist
nach unseren Informationen auch für EU-Bürger bei einem Aufenthalt länger
als 3 Monate offiziell immer noch eine carte de séjour nötig, kümmert euch
aber nicht drum. Man muss sie nie vorlegen, auch nicht, wenn ihr Wohngeld
beantragt (früher war dies nötig). Also spart euch den Aufwand.
Wohngeld
(CAF)
Auch
ausländische Studenten haben in Frankreich Anspruch auf Wohngeld, das der
Staat abhängig von Miethöhe, Art der Wohnung, Anzahl der Mitbewohner und
manch anderen unklaren Kriterien zahlt.
Dafür
müsst ihr unbedingt auf einen {{schriftlichen Mietvertrag}} beim
Vertragsschluss bestehen (manche Vermieter versuchen dies aus steuerlichen
Gründen zu vermeiden).
Ihr
solltet dieses Wohngeld so schnell wie möglich beantragen, da es eine Weile
dauert, bis es - dann aber auch rückwirkend - ausgezahlt wird.
Die
verschiedenen Formular könnt ihr im Internet runterladen (http://www.caf.fr).
Weiterhin benötigt ihr ein "RIB" (rélévé d'identité bancaire, Bankdaten) und
eine Kopie eures Passes.
Über den
Daumen gepeilt könnt ihr mit ca. 1/3 der Miete rechnen.
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