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Paris

Das Studium in Paris

Einführung - Bewerbung - Semsterplan - Wichtige Links -
Fächerwahl Licence - Fächerwahl Maitrise - Professoren -
Vorlesungen - TD - Prüfungen

Eine Einführung

Zwischen der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Université Panthéon-Assas (Paris II) wurde ein integrierter Studiengang entwickelt mit dem Ziel, die Programmstudenten mit dem Recht und der Rechtssprache des Partnerlandes vertraut zu machen. Die Berliner Humboldt-Universität hat sich diesem Programm angeschlossen. Es nehmen jedes Jahr ca. 20 deutsche Studenten aus Berlin und München teil.

Es beginnt für die Münchner Studenten im 2. Semester mit vorbereitenden Kursen, deren Ergebnisse auch eine Rolle für die Auswahl spielen. Die Berliner Studenten müssen ca. 6 Monate vor Beginn des Studiums einen mehrwöchigen Vorbereitungskurs in Berlin besuchen und die dazugehörige Abschlussprüfung bestehen.

Kernstück dieses Studienganges ist ein zwei- bzw. dreisemestriger Studienaufenthalt der Programmstudenten an der Université Paris II im 3. und 4. Studienjahr (5. bis 7. Fachsemester), der i.d.R. durch die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) gefördert wird. Zur sprachlichen Vorbereitung des Aufenthaltes in Paris kann zusätzlich ein Zuschuss zu einem Sprachkurs in Frankreich gewährt werden.

Zunächst wird die Licence en droit erworben. Dabei handelt es sich um ein Hochschuldiplom, das die französischen Studenten nach dem dritten Studienjahr erwerben. Bei Bestehen der Licence bleiben die deutschen Studenten ein weiteres Semester in Paris, um die erste Hälfte des Maîtrise-Studiengangs zu absolvieren. Die Université Panthéon-Assas (Paris II) erkennt das weitere Studium in München bzw. Berlin als zweites Maîtrise-Semester an und verleiht das Maîtrise-Diplom unter Berücksichtigung der Ergebnisse im Ersten Juristischen Staatsexamen zugleich mit dem Zeugnis des Ersten Staatsexamens.

Der integrierte Studiengang deutsch-französisches Recht eröffnet darüber hinaus noch weitere Qualifikationsmöglichkeiten. Deutsche Absolventen haben durch den Erwerb der Maîtrise einen erleichterten Zugang zur französischen Anwaltsausbildung und sind außerdem berechtigt, in Frankreich an „concours" zur Aufnahme in praktische Fachausbildungen teilzunehmen. Die Maîtrise berechtigt außerdem zur Teilnahme an Aufbaustudiengängen (DEA / DESS) der Université Paris II.

Absolventen, die in München oder in Paris Promotionsberechtigung erlangt haben, können einen gemeinsamen deutsch-französischen Doktorgrad München-Paris II erwerben.

Wichtige Links

Homepage von Panthéon-Assas

Legifrance : das gesamte französische Recht (Rechtsprechungsdatenbank im Aufbau)

Homepage des EuGH und des EuG (insb. Rechtsprechungsdatenbank

EUR-Lex : Datenbank des Gemeinschaftsrechts (insb. Rechtsprechungsdatenbank und neueste Rechtsprechung des EuGH und des EuG)

Fächerwahl Licence

Paris II bietet den Studenten im dritten Studienjahr (année de licence) eine ganze Reihe von Alternativen bei der Gestaltung des individuellen Studienprogramms an. Für die deutschen Programmteilnehmer bringt diese Möglichkeit, den Stundenplan nach seinem eigenen Geschmack zu gestalten, aber die berühmte Qual der Wahl mit sich, zumal man - gerade erst in Paris angekommen - sowieso kaum weiß, was einen in Assas erwartet. Die Gestaltungsmöglichkeiten betreffen zwar in gewissem Umfang auch die Frage, welche Fächer überhaupt zu belegen sind, in erster Linie aber die Schwerpunktsetzung, d.h. die Auswahl derjenigen Hauptfächer (grandes matières ,auch TD-Fächer genannt) in denen Arbeitsgemeinschaften (travaux dirigés, kurz : T.D., s.u.) zu besuchen sind und deren Prüfungsergebnisse bei der Berechnung der Gesamtnote stärker gewichtet werden.

Eine grundlegende Weichenstellung für den Stundenplan der Studienjahres erfolgt (theoretisch) bei der Entscheidung für eine der beiden "options". Zur Auswahl stehen die option 1 - droit privé und die option 2 - droit public (option 3 - droit allemand könnt ihr logischerweise nicht wählen). Diese Auswahl bestimmt zunächst, welche zwei bzw. drei Fächer in jedem Semester zusätzlich zu dem für alle Studenten obligatorischen Programm belegt werden müssen (im ersten Semester besteht auch bzgl. dieser Fächer innerhalb der option noch eine Wahlmöglichkeit).

Obligatorisch für alle sind folgende Fächer :

1. Semester :
-  Droit civil 1 (Droit des contrats spéciaux)
-  Droit des affaires 1 (Droit des sociétés : introduction générale ; typologie des sociétés ; sociétés de personnes ; SARL)
-  Droit communautaire 1 (Droit institutionnel)
-  Procédure civile
-  Droit international public 1

2. Semester :
-  Droit administratif (biens et travaux)
-  Droit fiscal
-  Droit des libertés fondamentales

...und je nach gewählter option kommen folgende Fächer dazu :

1. Semester :

option 1
-  Droit privé
-  Droit du travail 1 (Relations individuelles de travail)
-  Histoire du droit de la famille ou Histoire du droit des affaires option 2
-  Droit public
-  contentieux administratif
-  Histoire du droit administratif ou Philosophie du droit

2. Semester :

option 1
-  Droit privé
-  Droit civil 2
-  droit des affaires 2
-  droit du travail 2 option 2
-  Droit public
-  Droit des relations de travail dans le secteur public
-  droit social (droit du travail et droit de la protection sociale)
-  droit communautaire 2 (droit matériel)

Die Wahl einer option ist aber auch vorentscheidend für die Auswahl eurer Hauptfächer, da für jede option nur bestimmte Hauptfachkombinationen zur Verfügung stehen. Darum wird in der Regel die Entscheidung für eine Hauptfachkombination die Wahl der option bestimmen, da die Hauptfächer Eurer Studienleben in Paris entscheidend prägen werden. Angemerkt sei an dieser Stelle noch, daß für die Anerkennung von in Paris erbrachten Studienleistungen in München die Wahl der option droit public nicht erforderlich ist.

Ausreichend ist grundsätzlich die Belegung eines Fachgebiets des öffentlichen Rechts als Hauptfach, z.B. droit communautaire, droit international public,... (und das Bestehen der entsprechenden Prüfung). Die fünf Hauptfächer (drei im WiSe, zwei im SoSe oder umgekehrt) können nicht völlig frei bestimmt werden. Ihr müßt aus 15 vorgegeben Kombinationen (eigentlich 16, aber eine davon ist den französischen Programmstudenten vorbehalten) Euren Favoriten auswählen. Jede dieser Kombinationen gehört wie schon erwähnt entweder zur option 1 (droit privé) oder zur option 2 (droit public).

Die Wahl der Kombination solltet Ihr nicht davon abhängig machen, daß in manchen Kombinationen im ersten Semester nur zwei Hauptfächer zu belegen sind. Die Arbeitsbelastung ist nicht notwendigerweise von der Zahl der TD-Fächer, sondern von den jeweiligen Professoren und den AG-Leitern (chargé TD) abhängig. Allgemeingültige Ratschläge für die Fächerwahl zu geben, ist kaum möglich, zumal vieles auch von den jeweiligen Professoren abhängt. Alles ist Geschmackssache. Darum hier nur einige Hinweise : Wer Wert darauf legt, sich während seines Studiums in Paris Wissen anzueignen, das auch für das Staatsexamen in Deutschland relevant ist, ist bei droit international public und insbesondere bei droit communautaire 1 und 2 sehr gut aufgehoben. Auch im Gesellschaftsrecht bestehen v.a. bei den Kapitalgesellschaften deutliche Parallelen. In den zivilrechtlichen Disziplinen sollen die Anforderungen an die Studenten etwas höher sein, was damit zusammenhängen soll, daß die option droit privé von wesentlich mehr (französischen) Studenten gewählt wird als die option droit public. Für einige der Vorlesungen existieren mehr oder weniger aktuelle Skripten (v.a. auch auf CD-Rom). Dieser Aspekt sollte bei der Fächerwahl nicht völlig außer Acht gelassen werden.

Fächerwahl Maitrise

In der Maîtrise wird dann eine noch stärkere Spezialisierung ermöglicht : Beider Einschreibung hat man die Wahl zwischen neun verschiedenen Rechtsgebieten wie z.B. droit privé, droit international, droit européen, droit comparé. Hat man sich für eine dieser sogenannten mentions entschieden, bestehen für einige Haupt- und Nebenfächer weitere Wahlmöglichkeiten innerhalb des entsprechenden Rechtsgebietes. So werden in der mention droit international im ersten Semester (im zweiten sind ja die deutschen Programmteilnehmer nicht mehr in Paris) z.B. folgende Fächer angeboten : internationales Privatrecht und internationales Wirtschaftsrecht sind als Hauptfächer festgelegt ; als drittes TD-Fach kann zwischen "droit public de l'économie" und Bankrecht gewählt werden. Was die drei Nebenfächer angeht, so stehen internationales Strafrecht, "droit européen des affaires", "politiques communautaires" und Geschichte des internationalen Privatrechts frei zur Wahl. Dabei steht allerdings eines der drei Nebenfächer, "grands systèmes de droit contemporains", von vorn herein fest. In der Maîtrise wurden bisher mit der mention droit international sehr gute Erfahrungen gemacht. Die mention droit européen hat sich ebenfalls als sehr interessant, aber auch als deutlich arbeitsintensiver erwiesen. Da aber der Arbeitsaufwand immer stark von den Professoren und chargés de TD abhängt, sollte man auch in der Maîtrise bei der Fächerwahl nach den persönlichen Interessen gehen. Dabei ist es sinnvoll, die Angebote in der Maîtrise schon bei der Fächerwahl für die Licence im Auge zu haben, um die drei Semester in Paris je nach Geschmack gestalten zu können. So kann man z.B. versuchen, ein möglichst breites Spektrum abzudecken oder in einem bestimmten Rechtsgebiet Grundkenntnisse zu erwerben und diese in der Maîtrise zu vertiefen. Wer sich besonders für Privatrecht interessiert, aber gerne auch den großen Schein im öffentlichen Recht für das deutsche Staatsexamen anerkannt bekäme, braucht nicht in der Licence die option droit public zu wählen, sondern kann das erforderliche TD-Fach im öffentlichen Recht in der Maîtrise belegen.

Die Professoren

Zuletzt noch ein paar kurze Anmerkungen zu einigen der Fächer und Professoren.

Claude Blumann (droit communautaire) : Vortrag sehr langsam und extrem schwunglos. Für droit communautaire 2 (droit matériel) existiert aber auch ein eigenes Buch, dem zwar nicht wortwörtlich, aber doch in erheblichem Ausmaß gefolgt wird und auf das stellenweise verwiesen wird, so daß jedenfalls diese Veranstaltung sehr gut nachzuarbeiten ist. Die Prüfung dort ist dementsprechend gut machbar. Gleiches dürfte für droit communautaire 1 gelten.

Jacques Caillosse (droit des relations de travail dans le secteur public) : Ziemlich unübersichtlicher Aufbau der Veranstaltung, oft keine brauchbare Schwerpunktsetzung auszumachen. Vortragsstil eher schnell und schwerverständlich. Inhaltlich ist die Vorlesung aber größtenteils sehr interessant, da sie großen Wert auf rechtspolitische Aspekte legt, politische Hintergründe beleuchtet und das Recht des öffentlichen Dienstes an sich eigentlich nur am Rande behandelt. Der Erwartungshorizont des Prüfers ist in der (Nebenfach-)Prüfung (oral-écrit) dementsprechend kaum auszumachen und die Benotung ist erstaunlich streng.

Jean Combacau (droit international public) : Vortrag ziemlich selbstgefällig, aber nicht nur wegen der Materie recht unterhaltsam. Die Vorlesung folgt zwar einer gut gestalteten Gliederung, dennoch ist es teilweise nicht ganz einfach, dem Vortrag zu folgen. Die TDs sind vergleichsweise wenig arbeitsintensiv und verlangen in der Vorbereitung eher Denk- als Schreib- und Fleißarbeit. Bei der Prüfung ist auch hier stets mit einem cas pratique zu rechnen. Die Anforderungen an den Bearbeiter sind allerdings ziemlich hoch. Zur Vorbereitung empfiehlt sich in jedem Fall das Fallbuch von Combacau, das in Cujas zu finden ist.

Pierre Delvolvé (contentieux administratif, droit administratif des biens) : Vortrag folgt exakt einer (mit einem Faible für Symmetrie und Formstrenge ausgearbeiteten) detaillierten Gliederung ; gut zu hören weil frei vorgetragen, Veranstaltungen lebhaft (sprechweise meist laut brüllend). Delvolvés Vorlesungsstil ist sehr streng und fordernd (wer während seiner Vorlesung in einem Buch blättert oder sich unterhält, kann mit einer lautstarken Zurechtweisung rechnen). Er bekennt sich offen zu der Ansicht, daß Studenten nur durch ständige Arbeit und Beschäftigung mit der Materie etwas lernen. Darum sind seine TDs äußerst arbeitsintensiv (abzugebende Hausaufgaben jede Woche, dafür werden keine "fiche de TD" mit Urteilen zur Vorbereitung ausgegeben). Prüfungen sicherlich nicht einfach, aber machbar.

Jacqueline Dutheil de la Rochère (droit communautaire) : Vortragsstil angenehm. Die Vorlesung droit communautaire 1 (droit institutionnel) ist stark an ihrem eigenen kleinen Buch (Introduction au droit de l'union européenne aus der Reihe Les Fondamentaux) orientiert, das sie stellenweise wörtlich zitiert, und gibt einen guten( !) Überblick über das Recht der Institutionen der EG und EU. Prüfung mit Rechtsprechungskenntnissen kein großes Hindernis.

Michel Germain (droit des affaires 1 und 2) : Vortrag sehr monoton, weil vorgelesen. Behandelt werden sowohl Personen- (1. Semester) als auch Kapitalgesellschaften (2. Semester). Germain ist Mitherausgeber des "traité de droit commercial" der für die TD-Vorbereitung gute Dienste leisten kann, aber im Nebenfach nicht zu Rate gezogen werden braucht. In der (Hauptfach-)Prüfung steht meist auch ein cas pratique zur Auswahl, weswegen die Prüfung insbesondere auch für deutsche Studenten in der Regel gut zu bewältigen ist. Ideal zur Vorbereitung auf diese Prüfung ist dasebenfalls von Germain mitherausgegebene Fallbuch "travaux dirigés de droit des sociétés". (Ein Hinweis zum cas pratique : in Frankreich wird von dem Studenten kein strenger Gutachtenstil gefordert. Die aufgeworfene Fallfrage ist nur einer einigermaßen gegliederten, begründeten Lösung zuzuführen.)

Serge Guinchard (procédure civile) : Vortrag nicht frei, sondern regelrechtes Diktat (mit Pausen, Wiederholungen, etc.). Guinchard hat selbst ein Buch zum Zivilprozeßrecht geschrieben, daß in der Reihe "précis dalloz" erscheint. Die Vorlesung ist eine Auswahl aus diesem Werk bzw. eine Zusammenfassung davon. Die Nebenfachprüfung (oral-écrit) erfolgt in Form kleiner Einzelfragen, die einer in der letzten Vorlesung ausgegebenen Liste von ca. 130 Fragen entnommen werden. Aus diesen Gründen lohnt sich für Studenten, die procédure civile nur als Nebenfach belegen, der Besuch der Vorlesung nicht sonderlich, zumal zu dieser Vorlesung ein gutes Skript sowie die ausgearbeiteten Antworten zum Auswendiglernen schon existieren. Die TDs sind dagegen sehr arbeitsintensiv.

Charles Leben (philosophie du droit) : Sein Vorlesungsstil kommt einer deutschen Vorlesung noch am nächsten. Der Überblick ist nicht immer leicht zu behalten, allerdings wird in regelmäßigen Abständen eine Gliederung verteilt. Die Vorlesung ist angenehm und gibt einen übersichtlichen Abriß der Entwicklung der Rechtsphilosophie von Aristoteles bis Rawls, wird aber nur von wenigen französischen Studenten besucht. Prüfungen ziemlich gut machbar, Benotung aber manchmal schleierhaft.

Laurent Leveneur (contrats spéciaux) : Vortrag teils mit anschaulichen Beispielen aufgelockert, allerdings jedenfalls am Anfang nur schwer verständlich, weil stets relativ stark genuschelt. Im Zentrum der Vorlesung steht das französische Kaufrecht, aber auch andere Verträge wie Werk oder Darlehen werden (allerdings weit weniger detailliert) behandelt.

Marie-France Mialon (droit social (droit du travail et droit de la protection sociale) : Konzept eher chaotisch, schwer mitzuschreiben, Sprechweise extrem hoch und gewöhnungsbedürftig. Gegenüber Studenten allerdings ziemlich fair, vor allem auch in der Gestaltung der Prüfungen. Mialon hat selbst zwei kleine Bücher zum Arbeitsrecht geschrieben, die hilfreich sein können, aber an denen sich die Vorlesung kaum orientiert.

Jean Morange (droit des libertés fondamentales) Vortragsstil monoton, so daß es trotz der interessanten Materie zuweilen schwerfällt, die nötige Konzentration zu behalten. Inhaltlich ist die Veranstaltung mit einer deutschen Grundrechtevorlesung kaum zu vergleichen. Behandelt werden überwiegend einfachgesetzliche Regelungen, die gewisse Rechte garantieren und Eingriffe ermöglichen (z.B. Regelungen des Strafprozeß- und Polizeirechts oder des Vereinsrechts). Das existierende Skript ist durch neuere Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung leider teilweise überholt und ergänzungsbedürftig. Die Nebenfachprüfung (oral-écrit) ist nicht gerade einfach, aber machbar.

Die Vorlesungen

Die Vorlesungen in Frankreich werden in ihrer praktischen Bedeutung für den Studenten dadurch aufgewertet, daß es die Professoren selbst sind, die die Prüfungsaufgaben stellen und den Erwartungshorizont für die Korrektoren definieren. Nicht ohne Grund nehmen die französischen Studenten den Besuch und vor allem das Mitschreiben in den Vorlesungen ernster, als wir das in Deutschland gewohnt sind. Tatsächlich ist es überaus wichtig, insbesondere in den Nebenfächern (s.u.), den Inhalt der Vorlesungen mitzubekommen. Eigenes Mitschreiben wird denjenigen, die die französische Sprache nicht ganz im Griff haben (so wie die meisten zu Beginn des Parisaufenthalts), anfangs schwer fallen. Keine Panik, das gibt sich spätestens im zweiten Semester.

Um diese Zeit zu überbrücken bietet sich besonders an, sich in Gruppen zusammenzuschließen und gemeinsam anhand mehrer Mitschriften und u.U. mit Hilfe eines Lehrbuchs ein Skript für alle zu erstellen (wenn noch kein aktuelles Skript für diese Vorlesung existiert. Im Zweifel haben die Programmbetreuer die Skripten der früheren Jahrgänge). Ihr könnt auch von französischen Kommilitonen Mitschriften kopieren. Oft schreiben die aber mit vielen Kürzeln, was überaus gewöhnungsbedürftig sein kann. Ansonsten bleibt zum Besuch der Vorlesung und zum Mitschreiben eigentlich kaum eine Alternative.

Die TDs

Der "Clou" des Jurastudiums in Frankreich sind aber die Arbeitsgemeinschaften, die sog. TDs. Sie finden in jedem Hauptfach ab der dritten Vorlesungswoche einmal wöchentlich statt und dauern 90 Minuten. Der Rahmen und die Zahl der Teilnehmer ist einer deutschen Arbeitsgemeinschaft vergleichbar. Inhaltlich bestehen jedoch keine Gemeinsamkeiten. Vielmehr fühlt man sich an seine Schulzeit zurückerinnert. Die Teilnahme ist obligatorisch, d.h. die Anwesenheit wird vom Arbeitsgemeinschaftsleiter (chargé TD) zu Beginn überprüft. Unentschuldigtes Fehlen kann sich je nach chargé in der Note negativ auswirken.

Die Gestaltung der TD hängt stark vom verantwortlichen Professor und dem chargé ab. Üblicherweise werden Urteile besprochen, meist auch Stoff vertieft, seltener auch Fälle gelöst. Die zu besprechenden Urteile werden zumeist eine Woche vorher ausgegeben und sollen zu Hause vorbereitet werden. Darüber hinaus werden mehr oder weniger regelmäßig Hausaufgaben, z.B. in Form eines commentaire d'arrêt oder einer dissertation gestellt, die vom chargé benotet werden. Üblich ist auch Ausfragen zu Beginn der séance über die vorzubereitenden Urteile. Teilweise werden auch unangekündigte Kurztests geschrieben, seltener auch Referate verlangt. Diese Leitungsnachweise fließen in eine mündliche Note ein (sog. contrôle continu), die ein Drittel der Gesamtnote des Fachs ausmacht. Daher ist es sehr zu empfehlen, in den TDs gut mitzuarbeiten. Zum einen übt ihr so euer Französisch, zum anderen ist generell die Teilnahmebereitschaft eher gering, so daß jegliches Engagement positiv auffällt.

Die Vorbereitung der TDs und die Anfertigung der Hausaufgaben nimmt mit weitem Abstand den größten Teil der Arbeitszeit in Anspruch. Meist sind die Hausaufgaben mit einer Recherche in der Bibliothek verbunden, die sich bei den Bedingungen in den Universitätsbibliotheken umständlich und langwierig gestalten kann. In der Regel kann man sich den Nebenfächern (petites matières) erst kurz vor den Semesterprüfungen widmen. Allerdings darf man sich von den TDs und den sich oft zunächst streng gebenden chargés nicht zu sehr beeindrucken lassen. Eine zu spät abgelieferte Hausaufgabe oder eine Abwesenheit in der séance bringt niemanden um seine licence.

Die Prüfungen

Hauptfächer

In den Hauptfächern findet am Semesterende eine schriftliche Prüfung statt. Hier stehen den Studenten normalerweise zwei Aufgaben zur Auswahl (meist eine disseration und ein commentaire d'arrêt bzw. ein cas pratique). Die Prüfungstermine und -räume (inkl. Sitzplatzziffern) werden gegen Ende der Vorlesungszeit bekanntgegeben. In der Regel werden die Aufgaben aus einem in der TD schwerpunktmäßig behandelten Themenkreis gestellt. Es empfiehlt sich also, sich in der Prüfungsvorbereitung auf den in der TD besprochenen Stoff und die entsprechenden Urteile zu konzentrieren. Die restlichen Inhalte der Vorlesung ganz außer Acht zu lassen, ist natürlich trotzdem nicht ratsam, aber bei Zeitmangel die ungefährlichste Lücke.

In den Hauptfächern wird oft zur Mitte des Semesters auch ein (z.T. weniger umfangreiches) Probeexamen (sog. galop d'essai) geschrieben, der in die TD-Note einfließen kann (z.B zur Hälfte oder zu einem Drittel). Letztendlich zählt diese Note also nicht übermäßig viel.

Nebenfächer

In den Nebenfächern finden wenige Tage nach den schriftlichen Prüfungen in den TD-Fächern mündliche Prüfungen statt. In Fächern, die von vielen Studenten als Nebenfach belegt werden, werden diese aber aus praktischen Gründen oft durch besondere schriftliche Prüfungen (sog. oraux-écrits) ersetzt. Diese dauern nur 60 Minuten, in denen die Studenten einige kurze Fragen zu bearbeiten haben.

Meist unangenehmer sind die echten mündlichen Prüfungen. Diese dauern zwischen20 und 30 Minuten, in denen der Kandidat zunächst über ein bestimmtes Thema referiert und der Prüfer danach Fragen zu diesem und zu anderen Themenbereichen stellt. Das Thema für das Kurzreferat erhält man zu Beginn der Prüfung des vorherigen Kandidaten und muß dieses im selben Raum während der laufenden Prüfung vorbereiten (Ohrenstöpsel empfohlen). Teilweise finden sogar mehrere mündliche Prüfungen im selben Raum statt. Da es meist keine festen Zeitpläne gibt, sondern bis zu 20 Studenten zu einem bestimmten Termin vor dem Prüfungsraum zu erscheinen haben, geht der Prüfung nicht selten stundenlanges Warten voraus. Außerdem sind zwei oder sogar drei Prüfungen an einem Tag nicht ungewöhnlich.

Inhalt der Nebenfachprüfungen ist, was der Professor in der Vorlesung vorgetragen hat, nicht mehr und nicht weniger. Die Referatsthemen sind nicht selten Kapitelüberschriften der Vorlesungsgliederung. Auswendiglernen führt hier zum Erfolg. Die Schwierigkeit besteht darin, daß vor den Hauptfachprüfungen kaum Zeit für die Nebenfächer bleibt, zwischen den Prüfungen aber meist nur wenige Tage liegen. Ein möglichst getipptes Vorlesungsskript ist hier eine große Hilfe, denn für das mühsame Entschlüsseln lückenhafter oder unleserlicher Mitschriften bleibt eigentlich keine Zeit.

Benotung

Das französische Benotungssystem ist eine Herausforderung für jeden Taschenrechner. Dabei ist das Prinzip relativ einfach. Die Durchschnittsnote aller Hauptfächer eines Semesters zählt zwei Drittel, die Durchschnittsnote aller Nebenfächer eines Semesters zählt ein Drittel der Gesamtnote des Semesters. Die Durchschnittsnote der Gesamtnoten der beiden Semester ergibt die Endnote. Die Hauptfachnote errechnet sich zu einem Drittel aus der TD-Note und zu zwei Dritteln aus dem Ergebnis der Prüfung. Bei der Berechnung müßt Ihr alle Noten "sur 20" hochrechnen, auch wenn die Benotung "sur 10" erfolgt ist.

Geringfügig Aufbessern kann man die Note mit der Teilnahme an einem von der Uni angebotenen Sportprogramm oder einem Sprachkurs, wobei es bisher auch für die deutschen Programmteilnehmer möglich war, den Fachsprachenkurs Deutsch für Juristen zu belegen.

 

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