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Wichtige Links
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Fächerwahl Licence
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Fächerwahl Maitrise
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Professoren
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Vorlesungen -
TD -
Prüfungen
Eine Einführung
Zwischen der juristischen Fakultät der
Ludwig-Maximilians-Universität München und der Université Panthéon-Assas
(Paris II) wurde ein integrierter Studiengang entwickelt mit dem Ziel, die
Programmstudenten mit dem Recht und der Rechtssprache des Partnerlandes
vertraut zu machen. Die Berliner Humboldt-Universität hat sich diesem
Programm angeschlossen. Es nehmen jedes Jahr ca. 20
deutsche Studenten aus Berlin und München teil.
Es beginnt für die Münchner Studenten im 2. Semester mit
vorbereitenden Kursen, deren Ergebnisse auch eine Rolle für die Auswahl
spielen. Die Berliner Studenten müssen ca. 6 Monate vor Beginn des
Studiums einen mehrwöchigen Vorbereitungskurs in Berlin besuchen und die
dazugehörige Abschlussprüfung bestehen.
Kernstück dieses Studienganges ist ein zwei-
bzw. dreisemestriger
Studienaufenthalt der Programmstudenten an der Université Paris II
im 3. und 4. Studienjahr (5. bis 7. Fachsemester), der i.d.R. durch die
Deutsch-Französische Hochschule (DFH) gefördert wird. Zur sprachlichen
Vorbereitung des Aufenthaltes in Paris kann zusätzlich ein Zuschuss zu einem
Sprachkurs in Frankreich gewährt werden.
Zunächst wird die Licence en droit erworben. Dabei handelt
es sich um ein Hochschuldiplom, das die französischen Studenten nach dem
dritten Studienjahr erwerben. Bei Bestehen der Licence bleiben die deutschen
Studenten ein weiteres Semester in Paris, um die erste Hälfte des
Maîtrise-Studiengangs zu absolvieren. Die Université Panthéon-Assas (Paris
II) erkennt das weitere Studium in München bzw. Berlin als zweites Maîtrise-Semester an
und verleiht das Maîtrise-Diplom unter Berücksichtigung der Ergebnisse im
Ersten Juristischen Staatsexamen zugleich mit dem Zeugnis des Ersten
Staatsexamens.
Der integrierte Studiengang deutsch-französisches Recht
eröffnet darüber hinaus noch weitere Qualifikationsmöglichkeiten. Deutsche
Absolventen haben durch den Erwerb der Maîtrise einen erleichterten Zugang
zur französischen Anwaltsausbildung und sind außerdem berechtigt, in
Frankreich an „concours" zur Aufnahme in praktische Fachausbildungen
teilzunehmen. Die Maîtrise berechtigt außerdem zur Teilnahme an
Aufbaustudiengängen (DEA / DESS) der Université Paris II.
Absolventen, die in München oder in Paris
Promotionsberechtigung erlangt haben, können einen gemeinsamen
deutsch-französischen Doktorgrad München-Paris II erwerben.
Wichtige Links
Homepage
von Panthéon-Assas
Legifrance : das gesamte französische Recht (Rechtsprechungsdatenbank im
Aufbau)
Homepage
des EuGH und des EuG (insb. Rechtsprechungsdatenbank
EUR-Lex : Datenbank des Gemeinschaftsrechts (insb. Rechtsprechungsdatenbank
und neueste Rechtsprechung des EuGH und des EuG)
Fächerwahl Licence
Paris II bietet den Studenten im dritten Studienjahr (année
de licence) eine ganze Reihe von Alternativen bei der Gestaltung des
individuellen Studienprogramms an. Für die deutschen Programmteilnehmer
bringt diese Möglichkeit, den Stundenplan nach seinem eigenen Geschmack zu
gestalten, aber die berühmte Qual der Wahl mit sich, zumal man - gerade
erst in Paris angekommen - sowieso kaum weiß, was einen in Assas erwartet.
Die Gestaltungsmöglichkeiten betreffen zwar in gewissem Umfang auch die
Frage, welche Fächer überhaupt zu belegen sind, in erster Linie aber die
Schwerpunktsetzung, d.h. die Auswahl derjenigen Hauptfächer (grandes
matières ,auch TD-Fächer genannt) in denen Arbeitsgemeinschaften (travaux
dirigés, kurz : T.D., s.u.) zu besuchen sind und deren Prüfungsergebnisse
bei der Berechnung der Gesamtnote stärker gewichtet werden.
Eine grundlegende Weichenstellung für den Stundenplan der
Studienjahres erfolgt (theoretisch) bei der Entscheidung für eine der
beiden "options". Zur Auswahl stehen die option 1 - droit privé und die
option 2 - droit public (option 3 - droit allemand könnt ihr
logischerweise nicht wählen). Diese Auswahl bestimmt zunächst, welche zwei
bzw. drei Fächer in jedem Semester zusätzlich zu dem für alle Studenten
obligatorischen Programm belegt werden müssen (im ersten Semester besteht
auch bzgl. dieser Fächer innerhalb der option noch eine Wahlmöglichkeit).
Obligatorisch für alle sind folgende Fächer :
1. Semester :
Droit civil 1
(Droit des contrats spéciaux)
Droit des
affaires 1 (Droit des sociétés : introduction générale ; typologie des
sociétés ; sociétés de personnes ; SARL)
Droit
communautaire 1 (Droit institutionnel)
Procédure
civile
Droit
international public 1
2. Semester :
Droit
administratif (biens et travaux)
Droit fiscal
Droit des
libertés fondamentales
...und je nach gewählter option kommen folgende Fächer
dazu :
1. Semester :
option 1
Droit privé
Droit du
travail 1 (Relations individuelles de travail)
Histoire du
droit de la famille ou Histoire du droit des affaires option 2
Droit public
contentieux
administratif
Histoire du
droit administratif ou Philosophie du droit
2. Semester :
option 1
Droit privé
Droit civil 2
droit des
affaires 2
droit du
travail 2 option 2
Droit public
Droit des
relations de travail dans le secteur public
droit social (droit
du travail et droit de la protection sociale)
droit
communautaire 2 (droit matériel)
Die Wahl einer option ist aber auch vorentscheidend für
die Auswahl eurer Hauptfächer, da für jede option nur bestimmte
Hauptfachkombinationen zur Verfügung stehen. Darum wird in der Regel die
Entscheidung für eine Hauptfachkombination die Wahl der option bestimmen,
da die Hauptfächer Eurer Studienleben in Paris entscheidend prägen werden.
Angemerkt sei an dieser Stelle noch, daß für die Anerkennung von in Paris
erbrachten Studienleistungen in München die Wahl der option droit public
nicht erforderlich ist.
Ausreichend ist grundsätzlich die Belegung eines
Fachgebiets des öffentlichen Rechts als Hauptfach, z.B. droit
communautaire, droit international public,... (und das Bestehen der
entsprechenden Prüfung). Die fünf Hauptfächer (drei im WiSe, zwei im SoSe
oder umgekehrt) können nicht völlig frei bestimmt werden. Ihr müßt aus 15
vorgegeben Kombinationen (eigentlich 16, aber eine davon ist den
französischen Programmstudenten vorbehalten) Euren Favoriten auswählen.
Jede dieser Kombinationen gehört wie schon erwähnt entweder zur option 1 (droit
privé) oder zur option 2 (droit public).
Die Wahl der Kombination solltet Ihr nicht davon abhängig
machen, daß in manchen Kombinationen im ersten Semester nur zwei
Hauptfächer zu belegen sind. Die Arbeitsbelastung ist nicht
notwendigerweise von der Zahl der TD-Fächer, sondern von den jeweiligen
Professoren und den AG-Leitern (chargé TD) abhängig. Allgemeingültige
Ratschläge für die Fächerwahl zu geben, ist kaum möglich, zumal vieles
auch von den jeweiligen Professoren abhängt. Alles ist Geschmackssache.
Darum hier nur einige Hinweise : Wer Wert darauf legt, sich während seines
Studiums in Paris Wissen anzueignen, das auch für das Staatsexamen in
Deutschland relevant ist, ist bei droit international public und
insbesondere bei droit communautaire 1 und 2 sehr gut aufgehoben. Auch im
Gesellschaftsrecht bestehen v.a. bei den Kapitalgesellschaften deutliche
Parallelen. In den zivilrechtlichen Disziplinen sollen die Anforderungen
an die Studenten etwas höher sein, was damit zusammenhängen soll, daß die
option droit privé von wesentlich mehr (französischen) Studenten gewählt
wird als die option droit public. Für einige der Vorlesungen existieren
mehr oder weniger aktuelle Skripten (v.a. auch auf CD-Rom). Dieser Aspekt
sollte bei der Fächerwahl nicht völlig außer Acht gelassen werden.
Fächerwahl Maitrise
In der Maîtrise wird dann eine noch stärkere Spezialisierung
ermöglicht : Beider Einschreibung hat man die Wahl zwischen neun
verschiedenen Rechtsgebieten wie z.B. droit privé, droit international,
droit européen, droit comparé. Hat man sich für eine dieser sogenannten
mentions entschieden, bestehen für einige Haupt- und Nebenfächer weitere
Wahlmöglichkeiten innerhalb des entsprechenden Rechtsgebietes. So werden in
der mention droit international im ersten Semester (im zweiten sind ja die
deutschen Programmteilnehmer nicht mehr in Paris) z.B. folgende Fächer
angeboten : internationales Privatrecht und internationales Wirtschaftsrecht
sind als Hauptfächer festgelegt ; als drittes TD-Fach kann zwischen "droit
public de l'économie" und Bankrecht gewählt werden. Was die drei Nebenfächer
angeht, so stehen internationales Strafrecht, "droit européen des affaires",
"politiques communautaires" und Geschichte des internationalen Privatrechts
frei zur Wahl. Dabei steht allerdings eines der drei Nebenfächer, "grands
systèmes de droit contemporains", von vorn herein fest. In der Maîtrise
wurden bisher mit der mention droit international sehr gute Erfahrungen
gemacht. Die mention droit européen hat sich ebenfalls als sehr interessant,
aber auch als deutlich arbeitsintensiver erwiesen. Da aber der
Arbeitsaufwand immer stark von den Professoren und chargés de TD abhängt,
sollte man auch in der Maîtrise bei der Fächerwahl nach den persönlichen
Interessen gehen. Dabei ist es sinnvoll, die Angebote in der Maîtrise schon
bei der Fächerwahl für die Licence im Auge zu haben, um die drei Semester in
Paris je nach Geschmack gestalten zu können. So kann man z.B. versuchen, ein
möglichst breites Spektrum abzudecken oder in einem bestimmten Rechtsgebiet
Grundkenntnisse zu erwerben und diese in der Maîtrise zu vertiefen. Wer sich
besonders für Privatrecht interessiert, aber gerne auch den großen Schein im
öffentlichen Recht für das deutsche Staatsexamen anerkannt bekäme, braucht
nicht in der Licence die option droit public zu wählen, sondern kann das
erforderliche TD-Fach im öffentlichen Recht in der Maîtrise belegen.
Die Professoren
Zuletzt noch ein paar kurze Anmerkungen zu einigen der
Fächer und Professoren.
Claude Blumann (droit communautaire) : Vortrag sehr langsam
und extrem schwunglos. Für droit communautaire 2 (droit matériel) existiert
aber auch ein eigenes Buch, dem zwar nicht wortwörtlich, aber doch in
erheblichem Ausmaß gefolgt wird und auf das stellenweise verwiesen wird, so
daß jedenfalls diese Veranstaltung sehr gut nachzuarbeiten ist. Die Prüfung
dort ist dementsprechend gut machbar. Gleiches dürfte für droit
communautaire 1 gelten.
Jacques Caillosse (droit des relations de travail dans le
secteur public) : Ziemlich unübersichtlicher Aufbau der Veranstaltung, oft
keine brauchbare Schwerpunktsetzung auszumachen. Vortragsstil eher schnell
und schwerverständlich. Inhaltlich ist die Vorlesung aber größtenteils sehr
interessant, da sie großen Wert auf rechtspolitische Aspekte legt,
politische Hintergründe beleuchtet und das Recht des öffentlichen Dienstes
an sich eigentlich nur am Rande behandelt. Der Erwartungshorizont des
Prüfers ist in der (Nebenfach-)Prüfung (oral-écrit) dementsprechend kaum
auszumachen und die Benotung ist erstaunlich streng.
Jean Combacau (droit international public) : Vortrag
ziemlich selbstgefällig, aber nicht nur wegen der Materie recht
unterhaltsam. Die Vorlesung folgt zwar einer gut gestalteten Gliederung,
dennoch ist es teilweise nicht ganz einfach, dem Vortrag zu folgen. Die TDs
sind vergleichsweise wenig arbeitsintensiv und verlangen in der Vorbereitung
eher Denk- als Schreib- und Fleißarbeit. Bei der Prüfung ist auch hier stets
mit einem cas pratique zu rechnen. Die Anforderungen an den Bearbeiter sind
allerdings ziemlich hoch. Zur Vorbereitung empfiehlt sich in jedem Fall das
Fallbuch von Combacau, das in Cujas zu finden ist.
Pierre Delvolvé (contentieux administratif, droit
administratif des biens) : Vortrag folgt exakt einer (mit einem Faible für
Symmetrie und Formstrenge ausgearbeiteten) detaillierten Gliederung ; gut zu
hören weil frei vorgetragen, Veranstaltungen lebhaft (sprechweise meist laut
brüllend). Delvolvés Vorlesungsstil ist sehr streng und fordernd (wer
während seiner Vorlesung in einem Buch blättert oder sich unterhält, kann
mit einer lautstarken Zurechtweisung rechnen). Er bekennt sich offen zu der
Ansicht, daß Studenten nur durch ständige Arbeit und Beschäftigung mit der
Materie etwas lernen. Darum sind seine TDs äußerst arbeitsintensiv
(abzugebende Hausaufgaben jede Woche, dafür werden keine "fiche de TD" mit
Urteilen zur Vorbereitung ausgegeben). Prüfungen sicherlich nicht einfach,
aber machbar.
Jacqueline Dutheil de la Rochère (droit communautaire) :
Vortragsstil angenehm. Die Vorlesung droit communautaire 1 (droit
institutionnel) ist stark an ihrem eigenen kleinen Buch (Introduction au
droit de l'union européenne aus der Reihe Les Fondamentaux) orientiert, das
sie stellenweise wörtlich zitiert, und gibt einen guten( !) Überblick über
das Recht der Institutionen der EG und EU. Prüfung mit
Rechtsprechungskenntnissen kein großes Hindernis.
Michel Germain (droit des affaires 1 und 2) : Vortrag sehr
monoton, weil vorgelesen. Behandelt werden sowohl Personen- (1. Semester)
als auch Kapitalgesellschaften (2. Semester). Germain ist Mitherausgeber des
"traité de droit commercial" der für die TD-Vorbereitung gute Dienste
leisten kann, aber im Nebenfach nicht zu Rate gezogen werden braucht. In der
(Hauptfach-)Prüfung steht meist auch ein cas pratique zur Auswahl, weswegen
die Prüfung insbesondere auch für deutsche Studenten in der Regel gut zu
bewältigen ist. Ideal zur Vorbereitung auf diese Prüfung ist dasebenfalls
von Germain mitherausgegebene Fallbuch "travaux dirigés de droit des
sociétés". (Ein Hinweis zum cas pratique : in Frankreich wird von dem
Studenten kein strenger Gutachtenstil gefordert. Die aufgeworfene Fallfrage
ist nur einer einigermaßen gegliederten, begründeten Lösung zuzuführen.)
Serge Guinchard (procédure civile) : Vortrag nicht frei,
sondern regelrechtes Diktat (mit Pausen, Wiederholungen, etc.). Guinchard
hat selbst ein Buch zum Zivilprozeßrecht geschrieben, daß in der Reihe "précis
dalloz" erscheint. Die Vorlesung ist eine Auswahl aus diesem Werk bzw. eine
Zusammenfassung davon. Die Nebenfachprüfung (oral-écrit) erfolgt in Form
kleiner Einzelfragen, die einer in der letzten Vorlesung ausgegebenen Liste
von ca. 130 Fragen entnommen werden. Aus diesen Gründen lohnt sich für
Studenten, die procédure civile nur als Nebenfach belegen, der Besuch der
Vorlesung nicht sonderlich, zumal zu dieser Vorlesung ein gutes Skript sowie
die ausgearbeiteten Antworten zum Auswendiglernen schon existieren. Die TDs
sind dagegen sehr arbeitsintensiv.
Charles Leben (philosophie du droit) : Sein Vorlesungsstil
kommt einer deutschen Vorlesung noch am nächsten. Der Überblick ist nicht
immer leicht zu behalten, allerdings wird in regelmäßigen Abständen eine
Gliederung verteilt. Die Vorlesung ist angenehm und gibt einen
übersichtlichen Abriß der Entwicklung der Rechtsphilosophie von Aristoteles
bis Rawls, wird aber nur von wenigen französischen Studenten besucht.
Prüfungen ziemlich gut machbar, Benotung aber manchmal schleierhaft.
Laurent Leveneur (contrats spéciaux) : Vortrag teils mit
anschaulichen Beispielen aufgelockert, allerdings jedenfalls am Anfang nur
schwer verständlich, weil stets relativ stark genuschelt. Im Zentrum der
Vorlesung steht das französische Kaufrecht, aber auch andere Verträge wie
Werk oder Darlehen werden (allerdings weit weniger detailliert) behandelt.
Marie-France Mialon (droit social (droit du travail et droit
de la protection sociale) : Konzept eher chaotisch, schwer mitzuschreiben,
Sprechweise extrem hoch und gewöhnungsbedürftig. Gegenüber Studenten
allerdings ziemlich fair, vor allem auch in der Gestaltung der Prüfungen.
Mialon hat selbst zwei kleine Bücher zum Arbeitsrecht geschrieben, die
hilfreich sein können, aber an denen sich die Vorlesung kaum orientiert.
Jean Morange (droit des libertés fondamentales) Vortragsstil
monoton, so daß es trotz der interessanten Materie zuweilen schwerfällt, die
nötige Konzentration zu behalten. Inhaltlich ist die Veranstaltung mit einer
deutschen Grundrechtevorlesung kaum zu vergleichen. Behandelt werden
überwiegend einfachgesetzliche Regelungen, die gewisse Rechte garantieren
und Eingriffe ermöglichen (z.B. Regelungen des Strafprozeß- und
Polizeirechts oder des Vereinsrechts). Das existierende Skript ist durch
neuere Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung leider teilweise
überholt und ergänzungsbedürftig. Die Nebenfachprüfung (oral-écrit) ist
nicht gerade einfach, aber machbar.
Die Vorlesungen
Die Vorlesungen in Frankreich werden in ihrer praktischen
Bedeutung für den Studenten dadurch aufgewertet, daß es die Professoren
selbst sind, die die Prüfungsaufgaben stellen und den Erwartungshorizont für
die Korrektoren definieren. Nicht ohne Grund nehmen die französischen
Studenten den Besuch und vor allem das Mitschreiben in den Vorlesungen
ernster, als wir das in Deutschland gewohnt sind. Tatsächlich ist es überaus
wichtig, insbesondere in den Nebenfächern (s.u.), den Inhalt der Vorlesungen
mitzubekommen. Eigenes Mitschreiben wird denjenigen, die die französische
Sprache nicht ganz im Griff haben (so wie die meisten zu Beginn des
Parisaufenthalts), anfangs schwer fallen. Keine Panik, das gibt sich
spätestens im zweiten Semester.
Um diese Zeit zu überbrücken bietet sich besonders an, sich
in Gruppen zusammenzuschließen und gemeinsam anhand mehrer Mitschriften und
u.U. mit Hilfe eines Lehrbuchs ein Skript für alle zu erstellen (wenn noch
kein aktuelles Skript für diese Vorlesung existiert. Im Zweifel haben die
Programmbetreuer die Skripten der früheren Jahrgänge). Ihr könnt auch von
französischen Kommilitonen Mitschriften kopieren. Oft schreiben die aber mit
vielen Kürzeln, was überaus gewöhnungsbedürftig sein kann. Ansonsten bleibt
zum Besuch der Vorlesung und zum Mitschreiben eigentlich kaum eine
Alternative.
Die TDs
Der "Clou" des Jurastudiums in Frankreich sind aber die
Arbeitsgemeinschaften, die sog. TDs. Sie finden in jedem Hauptfach ab der
dritten Vorlesungswoche einmal wöchentlich statt und dauern 90 Minuten. Der
Rahmen und die Zahl der Teilnehmer ist einer deutschen Arbeitsgemeinschaft
vergleichbar. Inhaltlich bestehen jedoch keine Gemeinsamkeiten. Vielmehr
fühlt man sich an seine Schulzeit zurückerinnert. Die Teilnahme ist
obligatorisch, d.h. die Anwesenheit wird vom Arbeitsgemeinschaftsleiter (chargé
TD) zu Beginn überprüft. Unentschuldigtes Fehlen kann sich je nach chargé in
der Note negativ auswirken.
Die Gestaltung der TD hängt stark vom verantwortlichen
Professor und dem chargé ab. Üblicherweise werden Urteile besprochen, meist
auch Stoff vertieft, seltener auch Fälle gelöst. Die zu besprechenden
Urteile werden zumeist eine Woche vorher ausgegeben und sollen zu Hause
vorbereitet werden. Darüber hinaus werden mehr oder weniger regelmäßig
Hausaufgaben, z.B. in Form eines commentaire d'arrêt oder einer dissertation
gestellt, die vom chargé benotet werden. Üblich ist auch Ausfragen zu Beginn
der séance über die vorzubereitenden Urteile. Teilweise werden auch
unangekündigte Kurztests geschrieben, seltener auch Referate verlangt. Diese
Leitungsnachweise fließen in eine mündliche Note ein (sog. contrôle continu),
die ein Drittel der Gesamtnote des Fachs ausmacht. Daher ist es sehr zu
empfehlen, in den TDs gut mitzuarbeiten. Zum einen übt ihr so euer
Französisch, zum anderen ist generell die Teilnahmebereitschaft eher gering,
so daß jegliches Engagement positiv auffällt.
Die Vorbereitung der TDs und die Anfertigung der
Hausaufgaben nimmt mit weitem Abstand den größten Teil der Arbeitszeit in
Anspruch. Meist sind die Hausaufgaben mit einer Recherche in der Bibliothek
verbunden, die sich bei den Bedingungen in den Universitätsbibliotheken
umständlich und langwierig gestalten kann. In der Regel kann man sich den
Nebenfächern (petites matières) erst kurz vor den Semesterprüfungen widmen.
Allerdings darf man sich von den TDs und den sich oft zunächst streng
gebenden chargés nicht zu sehr beeindrucken lassen. Eine zu spät
abgelieferte Hausaufgabe oder eine Abwesenheit in der séance bringt
niemanden um seine licence.
Die Prüfungen
Hauptfächer
In den Hauptfächern findet am Semesterende eine schriftliche
Prüfung statt. Hier stehen den Studenten normalerweise zwei Aufgaben zur
Auswahl (meist eine disseration und ein commentaire d'arrêt bzw. ein cas
pratique). Die Prüfungstermine und -räume (inkl. Sitzplatzziffern) werden
gegen Ende der Vorlesungszeit bekanntgegeben. In der Regel werden die
Aufgaben aus einem in der TD schwerpunktmäßig behandelten Themenkreis
gestellt. Es empfiehlt sich also, sich in der Prüfungsvorbereitung auf den
in der TD besprochenen Stoff und die entsprechenden Urteile zu
konzentrieren. Die restlichen Inhalte der Vorlesung ganz außer Acht zu
lassen, ist natürlich trotzdem nicht ratsam, aber bei Zeitmangel die
ungefährlichste Lücke.
In den Hauptfächern wird oft zur Mitte des Semesters auch
ein (z.T. weniger umfangreiches) Probeexamen (sog. galop d'essai)
geschrieben, der in die TD-Note einfließen kann (z.B zur Hälfte oder zu
einem Drittel). Letztendlich zählt diese Note also nicht übermäßig viel.
Nebenfächer
In den Nebenfächern finden wenige Tage nach den
schriftlichen Prüfungen in den TD-Fächern mündliche Prüfungen statt. In
Fächern, die von vielen Studenten als Nebenfach belegt werden, werden diese
aber aus praktischen Gründen oft durch besondere schriftliche Prüfungen
(sog. oraux-écrits) ersetzt. Diese dauern nur 60 Minuten, in denen die
Studenten einige kurze Fragen zu bearbeiten haben.
Meist unangenehmer sind die echten mündlichen Prüfungen.
Diese dauern zwischen20 und 30 Minuten, in denen der Kandidat zunächst über
ein bestimmtes Thema referiert und der Prüfer danach Fragen zu diesem und zu
anderen Themenbereichen stellt. Das Thema für das Kurzreferat erhält man zu
Beginn der Prüfung des vorherigen Kandidaten und muß dieses im selben Raum
während der laufenden Prüfung vorbereiten (Ohrenstöpsel empfohlen).
Teilweise finden sogar mehrere mündliche Prüfungen im selben Raum statt. Da
es meist keine festen Zeitpläne gibt, sondern bis zu 20 Studenten zu einem
bestimmten Termin vor dem Prüfungsraum zu erscheinen haben, geht der Prüfung
nicht selten stundenlanges Warten voraus. Außerdem sind zwei oder sogar drei
Prüfungen an einem Tag nicht ungewöhnlich.
Inhalt der Nebenfachprüfungen ist, was der Professor in der
Vorlesung vorgetragen hat, nicht mehr und nicht weniger. Die Referatsthemen
sind nicht selten Kapitelüberschriften der Vorlesungsgliederung.
Auswendiglernen führt hier zum Erfolg. Die Schwierigkeit besteht darin, daß
vor den Hauptfachprüfungen kaum Zeit für die Nebenfächer bleibt, zwischen
den Prüfungen aber meist nur wenige Tage liegen. Ein möglichst getipptes
Vorlesungsskript ist hier eine große Hilfe, denn für das mühsame
Entschlüsseln lückenhafter oder unleserlicher Mitschriften bleibt eigentlich
keine Zeit.
Benotung
Das französische Benotungssystem ist eine Herausforderung
für jeden Taschenrechner. Dabei ist das Prinzip relativ einfach. Die
Durchschnittsnote aller Hauptfächer eines Semesters zählt zwei Drittel, die
Durchschnittsnote aller Nebenfächer eines Semesters zählt ein Drittel der
Gesamtnote des Semesters. Die Durchschnittsnote der Gesamtnoten der beiden
Semester ergibt die Endnote. Die Hauptfachnote errechnet sich zu einem
Drittel aus der TD-Note und zu zwei Dritteln aus dem Ergebnis der Prüfung.
Bei der Berechnung müßt Ihr alle Noten "sur 20" hochrechnen, auch wenn die
Benotung "sur 10" erfolgt ist.
Geringfügig Aufbessern kann man die Note mit der Teilnahme
an einem von der Uni angebotenen Sportprogramm oder einem Sprachkurs, wobei
es bisher auch für die deutschen Programmteilnehmer möglich war, den
Fachsprachenkurs Deutsch für Juristen zu belegen.