ALLGEMEINES
Der Studiengang an der Humboldt-Universität dauert nach Eurer Wahl zwei Jahre oder ein Jahr, wie Ihr gleich sehen werdet. In jedem Fall erkennt die Universität Paris II / Panthéon-Assas Ihren erfolgreichen Abschluss oder Zwischenabschluss nach dem ersten Jahr voll für den Master 1 und nach dem zweiten Jahr für den Master 2 an!
Wir haben im Folgenden für Sie einige Informationen, hauptsächlich über das Studium in Berlin, zusammengestellt. Weiteres erfahren Sie an der Universität Paris II / Panthéon-Assas. Vor allem die Fragen, die das Studium, die Prüfungen und Anerkennungen in Frankreich betreffen, können wir an der Humboldt-Universität nicht sicher und verbindlich beantworten. Deswegen wenden Sie sich z. B. wegen der Filière Droit Allemand, der Licence und des Master 1, des Master 2 besser an die Universität Paris II / Panthéon-Assas. Im persönlichen Gespräch gehen wir aber gern auf Ihre Probleme, insbesondere in Bezug auf das Studium in Berlin, ein und helfen Ihnen, soweit wir können.
VORAUSSETZUNGEN
Sie haben an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität die Wahl zwischen zwei, später sogar drei wirklich interessanten Universitätsdiplomen, nämlich zwischen dem bekannten „Legum Magister“ (LL.M.), dem noch anspruchsvolleren „Master of German and European Law and Legal Practice » (M.L.L.P.) und in Zukunft sogar als dritter Möglichkeit die Erste Juristische Prüfung. In jedem Fall wird Ihnen der Abschluss des LL.M. oder der Zwischenabschluss des M.L.L.P. nach einem Jahr von der Universität Paris II / Panthéon-Assas gleichzeitig als volle Leistung für das „Diplôme d’Etat de la maîtrise en droit“ anerkannt! Der erfolgreiche Abschluss Ihres zweiten Jahres an der Humboldt-Universität wird Ihnen sodann nach der Entscheidung der Universität Paris II / Panthéon-Assas voll für ein DEA anerkannt.
An den LL.M. schließt sich das zweite Jahr an der Humboldt-Universität an, meistens mit dem Ziel, das Universitätszertifikat der « Höheren Studien des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts » zu erlangen.
Statt des LL.M. und des Universitätszertifikats der „Höheren Studien“ können Sie den M.L.L.P. wählen. Der M.L.L.P. ist von vorneherein nicht auf ein, sondern auf zwei Jahre angelegt. Deswegen müssen Sie sich von Anfang an an der Humboldt-Universität für diesen besonderen Studiengang entscheiden, wenn Sie die erheblichen Zulassungsanforderungen erfüllen und wenn Sie außerdem hier zwei Jahre studieren wollen. Sie erhalten nach dem ersten Jahr ein Zwischenzertifikat zum Zweck des Master 1 und am Ende, nach dem zweiten Jahr, das endgültige Universitätsdiplom. Sie erhalten aber nach dem ersten Jahr nicht das Universitätsdiplom des LL.M.
FINANZIELLE FÖRDERUNG
Die Teilnehmer an dem Programm des ersten Jahres zur Erlangung des Master 1 erhalten eine "Mobilitätsbeihilfe" von monatlich 250,- Euro für 10 Monate von der Deutsch-Französischen Hochschule, die Ihnen über die Universität Paris II / Panthéon-Assas ausgezahlt wird. Leider verzögern sich oft die Auszahlungen. Deswegen müssen Sie darauf achten, eine ausreichende finanzielle Grundlage vor allem für den Start in Deutschland zur Verfügung zu haben. Voraussichtlich wird das gleiche Stipendium für die Fortsetzung des Studiums in Berlin in dem zweiten Jahr zur Verfügung gestellt werden.